Wiedereintritt
Sie waren aus der
evangelischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder eintreten.
Sie möchten nach einer Zeit des Abstandes oder
aufgrund neuer Erfahrungen wieder in die Kirche aufgenommen werden? Kein
Problem! Sie können diesen Schritt bei Pfarrer Schwulst (Tel. 05485-2142) oder
Pfarrer Winkelströter (Tel. 05485-2767) oder
bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle tun.
Wenn Sie sich an einen der Pfarrer gewandt
haben, wird er ein oder auch mehrere Gespräche mit Ihnen führen. Diese
Gespräche können beratenden, informierenden oder klärenden Charakter haben.
Ihre Wiederaufnahme wird vom Presbyterium
beschlossen und ist ab diesem Zeitpunkt rechtsgültig. Wenn Sie möchten, kann Ihre
Wiederaufnahme in einem Gottesdienst gefeiert werden oder in einer kurzen
Aufnahmezeremonie in Gegenwart vor zwei Mitgliedern des Presbyteriums.
Übrigens: Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört
unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer,
die an Jesus Christus glauben.
Eigentlich gibt es also keine
"Kündigung", keinen Austritt aus der Gemeinschaft der Gläubigen.
Deshalb findet auch beim Wiedereintritt keine zweite Taufe statt. Wenn man in
Deutschland von Kirchenaustritt spricht, dann ist lediglich der
steuerrechtliche Verwaltungsakt gemeint, bei dem Getaufte erklären, dass sie
nicht mehr zu ihrer Religionsgemeinschaft gehören wollen.